Freiwillige Zusatzleistung

Exklusive Zusatzleistung für Teilnehmer

Als Dankeschön für Ihren Einsatz und Ihr Engagement während des Coachings.

Als Dankeschön für Ihren Einsatz

Ihr beruflicher Erfolg steht im Mittelpunkt

Bei ME Karriereberatung steht Ihr beruflicher Erfolg im Mittelpunkt. Deshalb möchten wir uns für Ihr Engagement bedanken.

Teilnehmer, die ihr AVGS-Karrierecoaching erfolgreich und ordnungsgemäß abschließen, können – abhängig vom individuell bewilligten Coachingumfang und nach Maßgabe der nachfolgenden Teilnahmebedingungen – eine freiwillige Zusatzleistung erhalten.

Als Zusatzleistung kommen ein Wunschgutschein oder, bei entsprechendem Coachingumfang, ein Apple IPad in Betracht.

So funktioniert es

In drei Schritten zum Coachingabschluss

  1. Kostenloses Erstgespräch vereinbaren

    Lernen Sie mich unverbindlich kennen und erfahren Sie, wie das AVGS-Karrierecoaching Sie bei Ihren beruflichen Zielen unterstützen kann.

  2. Coaching beginnen

    Nach Bewilligung des AVGS und Bestätigung der Teilnahme durch den zuständigen Maßnahmeträger beginnt das individuell vereinbarte Einzelcoaching.

  3. Coaching ordnungsgemäß abschließen

    Nach vollständigem und ordnungsgemäßem Abschluss wird geprüft, ob sämtliche Voraussetzungen der Teilnahmebedingungen erfüllt sind.

Möglicher Umfang

Ihre freiwillige Zusatzleistung

Maßgeblich ist ausschließlich der tatsächlich bewilligte und ordnungsgemäß abgeschlossene Coachingumfang.

Zuordnung des bewilligten Coachingumfangs zur möglichen freiwilligen Zusatzleistung
Bewilligter Coachingumfang Mögliche Zusatzleistung
Bis 40 Stunden Wunschgutschein im Wert von 100 €
41 bis 60 Stunden Wunschgutschein im Wert von 200 €
61 bis 80 Stunden Wunschgutschein im Wert von 300 €
81 bis 100 Stunden Wunschgutschein im Wert von 500 € oder ein Apple iPad nach Maßgabe der Verfügbarkeit

Die dargestellte Zuordnung gilt vorbehaltlich der Teilnahmebedingungen und der Verfügbarkeit der jeweiligen Sachleistung. Eine Barauszahlung oder Auszahlung eines Differenzbetrags ist ausgeschlossen.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Ist die Zusatzleistung Bestandteil des AVGS?

Nein. Die Zusatzleistung wird ausschließlich von ME Karriereberatung aus eigenen Mitteln finanziert.

Sie ist keine Leistung der Agentur für Arbeit, des Jobcenters oder des Maßnahmeträgers und kein Bestandteil der öffentlichen Förderung.

Wann wird die Zusatzleistung gewährt?

Nach vollständigem und ordnungsgemäßem Abschluss des Coachings sowie nach Prüfung aller in diesen Teilnahmebedingungen genannten Voraussetzungen.

Ist eine Barauszahlung möglich?

Nein. Eine Barauszahlung, eine Auszahlung eines Differenzbetrags sowie eine Übertragung auf Dritte sind ausgeschlossen.

Kann zwischen Gutschein und Tablet gewählt werden?

Eine Wahlmöglichkeit besteht nur, wenn sie für den maßgeblichen Coachingumfang ausdrücklich vorgesehen ist und beide Zusatzleistungen verfügbar sind.

Ist eine Sachleistung nicht verfügbar, kann ME Karriereberatung eine wertmäßig vergleichbare Alternative anbieten.

Bedingungen

Teilnahmebedingungen für die freiwillige Zusatzleistung

1. Veranstalter

Veranstalter der Aktion ist:

ME Karriereberatung
Inhaber: Metin Erten
Parkstraße 1
47058 Duisburg
Deutschland

2. Freiwillige Zusatzleistung

Die angebotene Zusatzleistung wird ausschließlich von ME Karriereberatung aus eigenen Mitteln finanziert.

Sie ist insbesondere:

  • keine Leistung der Agentur für Arbeit,
  • keine Leistung des Jobcenters,
  • kein Bestandteil der Förderung durch einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein,
  • keine Leistung des zuständigen Maßnahmeträgers.

3. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen,

  • die mit einem gültigen AVGS an einem von ME Karriereberatung durchgeführten und vom zuständigen Maßnahmeträger bestätigten Coaching teilnehmen,
  • deren Coaching ordnungsgemäß durchgeführt und abgeschlossen wurde,
  • die sämtliche Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllen.

4. Voraussetzungen

Die Zusatzleistung wird nur gewährt, wenn:

  • das bewilligte Coaching vollständig abgeschlossen wurde,
  • vereinbarte Coachingtermine wahrgenommen oder ordnungsgemäß entschuldigt wurden,
  • die Maßnahme nicht vorzeitig abgebrochen oder beendet wurde,
  • keine schwerwiegenden Verstöße gegen Teilnahme-, Verhaltens- oder Mitwirkungspflichten vorliegen,
  • alle Angaben zur Teilnahme vollständig und wahrheitsgemäß gemacht wurden.

5. Höhe und Art der Zusatzleistung

Höhe und Art der Zusatzleistung richten sich nach dem tatsächlich bewilligten und ordnungsgemäß abgeschlossenen Coachingumfang:

  • bis 40 Stunden: Wunschgutschein im Wert von 100 €,
  • 41 bis 60 Stunden: Wunschgutschein im Wert von 200 €,
  • 61 bis 80 Stunden: Wunschgutschein im Wert von 300 €,
  • 81 bis 100 Stunden: Wunschgutschein im Wert von 500 € oder ein Apple iPad nach Maßgabe der Verfügbarkeit.

Produktabbildungen dienen ausschließlich der Veranschaulichung. Modell, Farbe, Ausstattung, Speicherkapazität und Verfügbarkeit können variieren.

6. Bereitstellung

Die Bereitstellung erfolgt nach erfolgreicher Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen innerhalb eines angemessenen Zeitraums.

Für die Übergabe oder elektronische Übermittlung können erforderliche Kontaktdaten verarbeitet werden.

7. Auszahlung und Übertragung

  • Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
  • Ein Anspruch auf Auszahlung eines Differenzbetrags besteht nicht.
  • Ein Umtausch gegen Bargeld ist ausgeschlossen.
  • Eine Übertragung der Zusatzleistung oder eines hieraus resultierenden Anspruchs auf Dritte ist ausgeschlossen.

8. Nichtverfügbarkeit

Ist eine angekündigte Sachleistung aufgrund von Lieferproblemen, Modellwechseln oder anderen sachlichen Gründen nicht verfügbar, kann ME Karriereberatung eine wertmäßig vergleichbare Alternative anbieten.

9. Ausschluss

Personen können von der Aktion ausgeschlossen werden, wenn sie unrichtige Angaben machen, versuchen, die Bedingungen zu umgehen, oder schwerwiegend gegen vereinbarte Teilnahme- oder Mitwirkungspflichten verstoßen.

10. Änderungen der Aktion

ME Karriereberatung behält sich vor, die Aktion für zukünftige Teilnehmer aus sachlichem Grund zu ändern, anzupassen oder einzustellen.

Bereits nach Maßgabe dieser Bedingungen entstandene Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

11. Verhältnis zur AVGS-Förderung

Die Zusatzleistung steht in keinem rechtlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Bewilligung oder Finanzierung des Coachings durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.

Sie begründet insbesondere keinen Anspruch auf Ausstellung, Bewilligung, Erweiterung oder Verlängerung eines AVGS.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Juli 2026

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